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DATEV, EBICS-VeU und Firewalls

Wird im Unternehmen die Zahlungsfreigabe per EBICS vorgenommen, dann ändern sich in den nächsten Tagen die Vorgänge in DATEV Bank online und DATEV Zahlungsverkehr.

Warum wird es komplizierter?

Grund für die Anpassungen sind die neuen verpflichtenden Vorgaben zur Überprüfung von Zahlungsempfängern. Während bei der Nutzung von PIN/TAN über die finapi-Schnittstelle die Überprüfung während der Übermittlung des Zahlungsvorganges erfolgen soll, wird es bei EBICS einen zweistufigen Vorgang geben.

Bei diesem Vorgang wird der Zahlungsauftrag zuerst übermittelt und überprüft und im zweiten Schritt durch die elektronische Unterschrift freigegeben. Damit dies gelingt, wird beispielsweise in DATEV Zahlungsverkehr zukünftig das Fenster „Liste der Zahlungsaufträge (VeU)“ auf.

Damit dies gelingt, hier ein Hinweis der DATEV eG für für die Administratoren von DATEV-Umgebungen:
Liste der Zahlungsaufträge (VeU) öffnet sich nicht

Kurzform

Neben *.datev.de sollten Firewalls, Proxys, Webfilter und co. zukünftig auch die URLs *payment-core.de als Whitelist-Eintrag enthalten! Und PopUp-Blocker sollten folgende URLs zulassen: https://webapps.datev.de

Auch SSL-Interception sollte für diese URLs nicht stattfinden, denn die Zertifikatsprüfung schlägt sonst regelmäßig fehl.