DATEV – Service für IT-Unternehmen!
DATEV-Fachwissen
für Ihr Serviceteam
Ihre Kunden nutzen DATEV — und Sie brauchen einen verlässlichen Partner, der die Tickets abdeckt, die Ihr Team nicht bedienen kann? Ich biete IT-Unternehmen gezielten DATEV-2nd-Level-Support als Subunternehmer — diskret, rechtlich geregelt und mit vollständigem Kundenschutz.
Drei Versprechen — von Anfang an
Eine Kooperation funktioniert nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Diese drei Punkte sind nicht verhandelbar — und vertraglich fixiert.
Ihr Kunde bleibt Ihr Kunde
Egal ob der Kontakt direkt oder indirekt über Sie läuft — ich leite daraus keine eigene Kundenbeziehung ab. Keine Querverkäufe, keine Eigenakquise beim Endkunden. Das steht in der Kooperationsvereinbarung — schriftlich, beidseitig unterzeichnet.
Flexibler Kundenkontakt
Standardmäßig leiten Sie das Ticket weiter — ich erledige es im Hintergrund. Auf Wunsch kann der Endkunde auch direkt Kontakt aufnehmen, wenn Sie das ausdrücklich freigeben. Beide Wege sind möglich und vorab schriftlich vereinbart.
Rechtlich sauber von Tag eins
Sie erhalten eine Kooperationsvereinbarung mit Kundenschutzklausel sowie — soweit personenbezogene Daten betroffen sind — einen DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Beides liegt vor dem ersten Einsatz vor.
So funktioniert die Zusammenarbeit
Schlanker Prozess, klare Verantwortlichkeiten — von der ersten Anfrage bis zur Rückmeldung an Ihren Kunden.
Kooperationsvereinbarung abschließen
Wir klären einmalig den Rahmen: Leistungsumfang, Vergütungsmodell, Kundenschutz, Kommunikationswege und — soweit nötig — die Auftragsverarbeitung nach DSGVO. Alles schriftlich, bevor das erste Ticket eintrifft.
Ticket trifft bei Ihnen ein
Ihr Kunde meldet sich mit einem DATEV-Problem. Sie entscheiden, ob Sie es intern lösen oder an mich weiterleiten. Kein Automatismus — kein Mindestvolumen.
Bearbeitung — direkt oder im Hintergrund
Standardweg: Sie leiten mir das Ticket weiter, ich bearbeite es und melde mich bei Ihnen zurück. Alternativ — wenn von Ihnen freigegeben — nimmt der Endkunde direkt Kontakt zu mir auf. Welcher Weg gilt, ist vorab schriftlich fixiert.
Rückmeldung & Abrechnung
Nach Abschluss erhalten Sie eine transparente Rückmeldung zum Bearbeitungsstand. Die Abrechnung erfolgt nach dem vorab vereinbarten Modell — nachvollziehbar, ohne Nachüberraschungen.
Was ich für Ihre Kunden übernehme
Fokussiert auf DATEV — damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren können.
DATEV-Fehlerbehebung & Analyse
Fehleranalyse und Behebung bei DATEV-Anwendungen, die über den Standard-1st-Level hinausgehen: Konfigurationsprobleme, Schnittstellenfehler, Update-Nacharbeiten — präzise und ohne unnötigen Aufwand für Ihr Team.
Neuinstallation & Migration
Erstinstallation und Einrichtung von DATEV-Umgebungen, Servermigrationen und Versionswechsel — für Kanzleien, die DATEV neu einführen oder ihre bestehende Infrastruktur modernisieren.
Laufende Updates & Wartung
Übernahme des DATEV-Update-Managements — auf Wunsch auch außerhalb der Geschäftszeiten. Abgestimmt auf Ihren Prozess: Sie werden über den Status informiert, bleiben stets im Bild.
Anwender- & Administratorenschulungen
Praxisnahe Schulungen zu DATEV-Onlineanwendungen und digitalen Kanzleiprozessen — für Kanzleimitarbeitende und Unternehmen, die den digitalen Belegaustausch einführen.
Digitale Prozesse zwischen Kanzlei & Mandant
Begleitung bei der Einführung papierloser Prozesse: DATEV Unternehmen online, digitaler Belegaustausch, Verfahrensdokumentation nach GoBD. Für Mandanten, die den nächsten Schritt gehen wollen.
DATEV & DSGVO — aus einer Hand
DATEV-Umgebungen verarbeiten hochsensible Mandantendaten. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter und ISO 27001-Auditor erkenne ich Compliance-Risiken frühzeitig — ein Mehrwert, den reine Techniker nicht mitbringen.
„Ihr Kunde bleibt Ihr Kunde — das ist keine Selbstverständlichkeit in der IT-Branche. Für mich ist es die Grundlage jeder Kooperation."René Floitgraf — Floitgraf Consulting GmbH, Stolberg
Vertraglich geregelt — nicht nur vereinbart
Zwei Dokumente bilden die Grundlage jeder Kooperation — beide liegen vor dem ersten Einsatz vor.
Kooperationsvereinbarung inkl. Kundenschutzklausel
Regelt Leistungsumfang, Kommunikationswege, Vergütungsmodell und — zentral — den Kundenschutz. Keine Eigenakquise beim Endkunden, keine Direktvermarktung weiterer Leistungen ohne Ihre ausdrückliche Freigabe. Schriftlich, beidseitig unterzeichnet, vor dem ersten Ticket.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Soweit im Rahmen der Kooperation personenbezogene Daten Ihrer Kunden verarbeitet werden, ist ein AVV nach Art. 28 DSGVO Pflicht — keine Kann-Bestimmung. Sie erhalten einen rechtssicheren AVV, der auch gegenüber Ihrer eigenen Datenschutzdokumentation standhält. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter kenne ich die Anforderungen aus beiden Richtungen.
kundenschutz: "vertraglich geregelt · keine Eigenakquise"
avv_nach_art_28_dsgvo: "vorhanden · vor erstem Einsatz"
kundenkontakt_modus: ["indirekt via Ticket", "direkt wenn freigegeben"]
mindestvolumen: "keines · bedarfsorientiert"
abrechnung: "nach Vereinbarung · transparent"
einsatzzeiten: "flexibel · Abendstunden nach Absprache möglich"
dsb_iso27001: "zertifiziert · DSGVO-Kompetenz inklusive"
// Kooperation anfragen: info@floitgraf-consulting.de
Kooperation anfragen
Schildern Sie mir kurz, welche DATEV-Anfragen bei Ihnen anfallen — ich melde mich innerhalb eines Werktages mit einem konkreten Vorschlag für den Kooperationsrahmen. Kein Verkaufsgespräch, keine Verpflichtung.
