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NIS-2: Registrierungsfrist beim BSI endet heute!

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Unternehmen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen, sind zur Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verpflichtet. Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie diese Registrierung idealerweise bereits abgeschlossen haben – denn die Frist läuft heute aus.

Mit der Veröffentlichung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) im Bundesgesetzblatt begann für alle Unternehmen, die bereits zu diesem Zeitpunkt in den Anwendungsbereich fielen, eine dreimonatige Registrierungsfrist. Diese Frist endet heute.

Unsere Mandanten haben wir zuletzt am 20. Januar 2026 per Newsletter auf die bevorstehende Frist hingewiesen – bewusst mit ausreichend Vorlauf, damit noch genügend Zeit blieb, das für die Registrierung erforderliche ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen. Die Beantragung dieses Zertifikats nimmt erfahrungsgemäß einige Tage in Anspruch und ist zwingende Voraussetzung für den Registrierungsprozess beim BSI.

Eine Registrierung ist zwar auch nach Ablauf der Frist weiterhin möglich – allerdings befinden Sie sich dann bereits in Verzug gegenüber den gesetzlichen Vorgaben. Handeln Sie also am besten noch heute.

Das BSI stellt eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung bereit, die Sie durch den gesamten Prozess führt.

Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen unter NIS-2 fällt, oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen? Sprechen Sie uns gerne an.

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