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DATEV-Updates vom 29.09.2022

Heute erscheinen neue Updates für die DATEV-Software. Wie immer zähle ich nicht alle Fehlerkorrekturen auf, denn betroffene Anwender werden diese schon selbst kennen. Die wesentlichen Änderungen möchte ich jedoch wie immer mit allen Lesern teilen…


DATEV Belegtransfer V.5

  • Hier gibt es ein paar Verbesserungen im Anmeldeverhalten des Tools. Unter anderem wird genannt, dass die Anmelde-Informationen zukünftig nach einem System- oder Programmneustart gespeichert bleiben. Wenn dies in Verbindung mit SmartLogin bedeutet, dass die Anmeldung dauerhaft erhalten bleibt, wäre dies eine angenehme Verbesserung und zudem wäre dies ein echter Mehrwert, die Migration von Belegtransfer V.3 mit SmartCard auf Belegtransfer V.5 mit SmartLogin umzusteigen. Ich denke wir dürfen alle gespannt sein.

Digitale Belege 5.0 von Digitale Belege Steuern

  • Das Beleghandling wird verbessert. Es ergeben sich Änderungen bei „Haftnotizen“, es gibt einen „Textmarker“ und die Belegnachreichung und der Belegdownload werden verbessert bzw. vereinfacht.

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023

(als Teil der Programme ESt classic 2021 und comfort 2021)

  • Das Modul Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beinhaltet alle zum Stichtag 30.09.2022 gültigen Rechtsgrundlagen für das Antragsjahr 2023. Zusätzlich sind die Entwürfe zum „Jahressteuergesetz 2022“ und zum „Inflationsausgleichsgesetz“ berücksichtigt.

LODAS compact / LODAS classic / LODAS comfort

Lohn und Gehalt compact / Lohn und Gehalt classic / Lohn und Gehalt comfort

  • Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 EUR pro Stunde ergeben sich notwendige Anpassungen im Bereich der Mini- und Midijobs. Dazu gehört die Anpassung des Übergangsbereiches und die Grenze des monatlichen Arbeitsentgelts für geringfügig Beschäftigte.

Wirtschaftsberatung classic / Unternehmensplanung

  • Der Updateplan der DATEV weist für Unternehmensplanung lediglich „gesetzliche Änderungen“ aus. Nähere Details sind aktuell nicht bekannt.

Wie sollte mit diesen Updates umgegangen werden?

  • Da die Anpassungen an den Gehaltsgrenzen der Mini- / Midijober für die meisten Unternehmen relevant sein dürften, sollte eine Aktualisierung kurzfristig eingeplant werden!

Ich unterstütze gerne bei der Installation der aktuellen Programmversionen. Bitte einfach Kontakt mit mir aufnehmen, oder direkt über die Webseite einen Termin vereinbaren!