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DATEV-Update vom 23.03.2023

Hier wieder meine Zusammenfassung der gestern bereitgestellten DATEV-Updates. Alle Lohnbuchhaltungen, die DATEV nutzen, werden eine zeitnahe Installation wünschen! Ansonsten sind viele Kleinigkeiten enthalten, die aus meiner Sicht aber nicht entscheidend sind.

Wer eine Installation der Updates wünscht, kann gerne einen Termin bei mir über meinen Kalender buchen, oder einfach Kontakt mit mir aufnehmen!


Hier eine kurze Zusammenfassung:

DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

  • XML-Export der Schlussabrechnung Überbrückungshilfe 3 Plus und Überbrückungshilfe 4 zur direkten Übernahme ins Antragsportal

DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen

  • Bereitstellung von Daten für den DATEV Liquiditätsmonitor (Zusatzkomponenten für Datev Unternehmen online, kostenpflichtig).

Digitale Belege Steuern

  • In der Belegansicht kann mit Symbolschaltflächen zum vorherigen oder zum nächsten Beleg gewechselt werden.

Eigenorganisation classic

  • Bei der Erfassung eines Posteingangs zu einem Bescheid zur Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer werden Wohnsitzfinanzamt und Steuernummer nicht mehr vorbelegt, da hier eigene Steuernummern vorhanden sind (EO classic und EO comfort).
  • Wenn eine E-Rechnung im ZUGFeRD-Format ab 2.0 versendet wird, können ab jetzt Umlaute im Domänenbereich der E-Mail-Adresse enthalten sein (EO classic und EO compact).
  • Neuer Bereich für die Übergabe von Gegenstandswerten aus Cloud-Anwendungen in den Diagnose-Werkzeugen (EO comfort).

Einkommensteuer 2022

  • Elektronische Übermittlungen der Anlagen N-Gre und 13a sind möglich.
  • Endgültiges Formular der Anlage N-Gre ist im Programm enthalten.
  • Werte in schweizer Franken können mit dem festgelegten Jahresdurchschnittskurs umgerechnet werden.
  • Keine Berücksichtigung bei Berechnung, Druck und ELSTER-Übermittlung der Anlage KAP, sofern im Kopfbereich der Anlage festgelegt.

Körperschaftsteuer 2022 Vorab

  • Notwendige Änderung durch Änderungen des ELSTER-Moduls der Finanzverwaltung

LODAS compact/classic/comfort

  • Anpassungen an das Jahressteuergesetz 2022 in Verbindung mit EEL-Meldungen und AAG-Anträgen
    **- Für Sie besteht manueller Handlungsbedarf, wenn die EEL-Meldung tatsächlich neu erstellt werden muss (z. B. auf Grund neuer / geänderter Fehlzeiten).
  • Anpassung des Kurzarbeitergeldes in Verbindung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger in Frankreich.
  • Neues DÜ-Verfahren zur Verwaltung eines Arbeitgeberkontos bei den Krankenkassen.

Lohn und Gehalt classic/comfort

  • Berücksichtigung der durch das Jahressteuergesetz 2022 beschlossenen Änderungen mit Auswirkungen auf die Programmablaufpläne 2023 für die Berechnung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (Steuer-PAP).
  • Die rückwirkenden Änderungen können eine automatische Nachberechnung ab Januar 2023 auslösen.
  • Durch geänderte Steuer-PAP können Netto-Verdienste für abgerechnete Monate geändert werden. Dies wirkt sich ggf. auf übermittelte AAG-Anträge und EEL-Meldungen aus.
  • Neue Formulare für das Kurzarbeitergeld
  • Neue Formulare für das Saison-Kurzarbeitergeld
  • Neue Kurzarbeitergeld-Tabellen
  • Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Weiterbildungen während Kurzarbeit.
  • Diverse Anpassungen im Bereich eAU.
  • Abrechnungsrelevante Felder für Grenzgänger (Türkei, Norwegen und Spanien) können zu Personal-Management classic weitergegeben werden.
  • Mitarbeiter-Stammdaten können in DATEV Arbeitnehmer online Cockpit bereitgestellt werden.

Vertragsgestaltung und –management

  • Anpassung bei „geringfügig Beschäftigten“ wegen dem Nachweisgesetz
  • Aktualisierung von Kanzleiverträgen, z.B. im Bereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Aktualisierung von Umwandlungsverträgen und wirtschaftsrechtlichen Verträgen

DATEV ProCheck Prozessmodell Steuerberater

  • Neuer Prozess: „Urlaub beantragen“
  • 17 geänderte Prozesse

Steuern Basis

  • Wenn ein Dokument zur Einkommensteuererklärung in DATEV Meine Steuern bereitgestellt wurde, erscheint das Fenster Mandant benachrichtigen.

Umsatzsteuer classic 2023

  • Formulardruck und die Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2023 möglich
  • Nullsteuersatz und Photovoltaik: Umsätze im Zusammenhang mit der Lieferung und Installation sind in Zeile 28 einzutragen, innergemeinschaftlicher Erwerb in Zeile 53 und im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreieckgeschäfts in Zeile 62 des Vordrucks USt 2A.
  • Änderungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§24 UStG)
  • div. gesetzliche und formularbedingte Änderungen