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DATEV-Updates vom 10.08.2023

Zudem gibt es eine Vielzahl funktionaler Änderungen, alle Änderungen aufzuzählen würde diese Übersicht dieses Mal extrem unübersichtlich werden lassen. Mit 2 Ausnahmen beschränke ich mich daher bei den Updates vom 10.08.2023 auf die umgesetzten gesetzlichen Änderungen, sofern eine Information dazu bei der DATEV abrufbar war.

Da dieses Update ein „Haupt-Release“ ist und damit die Installation auf den Versionsstand 17.0 der DATEV-Programme bringt, empfehle ich sowieso allen Kunden und Partnern die Updates zu installieren!

Nach bisher vorliegenden Informationen wird die Installation des Versionsstands 17.0 auch für die zum Jahresende kommenden Jahreswechselversionen vorausgesetzt werden.

Die Installation der neuen Programmversionen übernehme ich wie immer gerne und bitte daher um kurzfristige Terminvereinbarung!


Die erste Ausnahme zu den funktionalen Änderungen ist besonders wichtig, weshalb ich vor allen anderen Informationen darauf hinweise:

Mit den DATEV-Programmen 17.0 wird die SQL-Datenhaltung auf den aktuelleren Microsoft SQL Server 2019 umgestellt. Dabei wird der Microsoft SQL Server 2019 installiert. Der bisherige Microsoft SQL Server 2017 wird automatisch von den Systemen deinstalliert.

Daraus ergibt sich, dass eine Installation der DATEV-Programme auf Serversystemen mit Microsoft Windows 2012 (R2) NICHT mehr MÖGLICH ist.


Agrar-Abschluss nach BMEL 12.2

Die Richtsätze für die Lohnansätze und die Richtsätze zur Bewertung der Viehbestände und Vorräte wurden ab Kalenderjahr 2022 durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geändert.

Abschlussprüfung / Bilanzbericht comfort

Die Dokumentvorlage für den Anhang wurde angepasst. Zudem wurden die Gestaltungsmöglichkeiten im Jahresabschluss und den Auswertungen erweitert.

DATEV DMS

Ausnahme 2 – funktionale Änderung: Dokumente können oben an der Dokumentenliste angepinnt werden. Pro Ordnungsbegriff werden die angepinnten Dokumente unabhängig von Sucheinschränkungen oben in der Dokumentenliste, z. B. der Schnellinfo Dokumente, angezeigt.

ErbSt/SchenkSt

Mit Version 8.2 des Jahrespakets ErbSt/SchenkSt 2021-2022 werden die von der Finanzverwaltung aktualisierten Formulare zur Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung einschließlich der dazugehörigen Anlagen umgesetzt.

Ist für die Ermittlung des gemeinen Werts des Grundstücks (= Grundbesitzwert) der Bodenrichtwert wegen abweichender wertrelevanter Geschossflächenzahl zu korrigieren, erfolgt die Umrechnung nach Maßgabe des Gutachterausschusses. 

In der Jahresversion 2023 können Erbfälle und Schenkungen mit Stichtagen in 2023 anlegt und bearbeitet werden. Dabei ergeben sich Anpassungen aufgrund der Änderungen des Jahressteuergesetzeses 2022 (Stufe 1) für die Bewertung von Standardfällen bei der Grundbesitzbewertung. 

Einkommensteuer / Gesonderte und einheitliche Feststellung (2020/2021)

Entsprechend einem BMF-Schreiben vom 04.01.2023 ist bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) in einem Rumpfwirtschaftsjahr der Grundbetrag nach § 13a Abs. 4 S. 2 EStG zeitanteilig anzusetzen. Bei einem verlängerten Wirtschaftsjahr ist der Grundbetrag für ein volles Wirtschaftsjahr anzusetzen. Das BMF-Schreiben wird im Programm berücksichtigt.

Immobilienanalyse

Die gesetzlichen Änderungen des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) wurden umgesetzt.

(Kanzlei-) Rechnungswesen / Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen

Portugal senkt für den Zeitraum 18.04.2023 bis zum 31.10.2023 die Steuersätze von bestimmten Lebensmitteln auf 0% für den Zeitraum 18.04.2023 bis zum 31.10.2023.

Kapitalertragsteuer (in Körperschaftsteuer)

Die Finanzverwaltung hat die endgültigen Steuerbescheinigungen 2022 (Muster I, Muster II und Muster III) veröffentlicht. Im Teilprogramm Kapitalertragsteuer können sie gedruckt und/oder den Empfängern der Kapitalerträge per E-Mail ausgehändigt werden.

Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer 2023

Die Version ermöglicht die Erfassung und Berechnung des Veranlagungszeitraums 2023. Es handelt sich um eine Vorabversion ohne Formulardruck und Übermittlung an die Finanzverwaltung.

Körperschaftsteuer 2022

Mit dieser Programmversion sind die Elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments für den Veranlagungszeitraum 2022 möglich.

Die Erklärung der Besteuerungsgrundlagen aus ausländischen Zwischengesellschaften für die durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) neu geregelte Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 bis 14 AStG wurde über die neue Anlage ZwiG abgebildet.

Lohn und Gehalt

In Lohn und Gehalt wurde das neue DÜ-Verfahren zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos bei der Krankenkasse zum 01.07.2023 umgesetzt. 

Mit der neuen Version von Lohn und Gehalt besteht nun zusätzlich die Möglichkeit der Krankenkasse für ein eingerichtetes Arbeitgeberkonto ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge elektronisch zu erteilen oder ein bereits eingerichtetes SEPA-Lastschriftmandat zu bearbeiten.

Paket Expertisen und Verträge

Im Paket Expertisen und Verträge sind div. Anpassungen an Mustertexten vorgenommen worden.

Steuergestaltung

Die neue Version berücksichtigt die durch das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) beschlossenen Änderungen mit Auswirkungen auf die Programmablaufpläne ab Juli 2023 für die Berechnung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (Steuer-PAP)