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DATEV-Updates vom 30.11.2023

Neue Updates der DATEV eG sind ab heute verfügbar!

Wichtigste Neuerung: Der vorläufige Jahreswechsel in den Rechnungswesen-Programmen wird möglich. Da die finalen Versionen für den Jahreswechsel erst kurz vor dem Jahreswechsel freigegeben werden, dürfte die Installation in einigen Kanzleien und bei einigen Unternehmen ins neue Jahr fallen. Wenn die Buchhaltung trotzdem tagesaktuell gebucht werden soll, wird die Installation der vorläufigen Jahreswechselversionen notwendig werden.

Hat der Jahreswechsel bei Ihnen Zeit? Dann ist die Installation dieser Updates KEINE Voraussetzung für die Installation der finalen Version gegen Ende des Jahres.


Nachfolgend fasse ich wieder die wichtigsten Änderungen zusammen, die für Steuerberater und Unternehmen von Interesse sein könnten. Reine Fehlerbehebungen nehme ich nicht mit in die Übersicht auf.

Datenprüfung

  • Neue Rohgewinn Richtsätze für die Jahre 2021 und 2022.

DATEV Digitalisierungs-Cockpit

  • Über Stapelverarbeitung oder Buchungsdatenservice importierte Bankbuchungen werden als digitale Buchungen berücksichtigt.

DATEV ISWL Mandantenanalyse

  • Die Kosten pro Buchungssatz und Lohnabrechnung und die Automatisierungsquote der Buchungsvorschläge können je Mandant innerhalb eines Monats ausgewertet werden.

DATEV Mittelstand, DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen, Kanzlei-Rechnungswesen, Rechnungswesen und Anlagenbuchführung ohne Rechnungswesen

  • Neue (vorläufige) Kontenrahmen für das Jahr 2024 zur vorläufigen und zeitnahen Bearbeitung des Wirtschaftsjahres 2024.
  • Einige Auswertungen für das Wirtschaftsjahr 2024 stehen noch nicht zur Verfügung.
  • Die Installation der Jahreswechselversion (Freigabe Ende Dezember 2023) wird notwendig werden, damit der komplette Funktionsumfang gewährleistet ist.

Dienstwagen-Expertisen, Expertisen und Verträge

  • In der Berechnung können für den Unternehmer geleistete Leasingsonderzahlungen gesondert erfasst und zur Kostendeckelung periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt werden. Basierend auf drei Urteilen des BFH aus 2022.

Erbschaft- und Schenkungsteuer 2023-2024

  • Erbfälle und Schenkungen bis zum Stichtag 30.06.2024 können bearbeitet werden.
  • Weitere Änderungen zur Grundbesitzbewertung auf Grundlage des Jahressteuergesetzes 2022 werden berücksichtigt.

Servicetool

  • Aktualisierung der Prüfvorschriften zu Betriebssystemen, Funktionsupdates und Systemkomponenten, die sich seit der letzten Version geändert haben.