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NIS2 – Das Umsetzungsgesetz ist unterschrieben!

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Nach dem Bundestag und dem Bundesrat hat das Umsetzungsgesetz zu NIS2 nun eine weitere Hürde genommen: Der Bundespräsident hat das Gesetz unterzeichnet!
Es fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Eine klare Frist bis zur Veröffentlichung gibt es nicht, daher kann die Bekanntgabe ab jetzt jederzeit erfolgen – vielleicht wie bisher von mir angenommen erst im kommenden Jahr – vielleicht haben wir es aber auch unter dem Weihnachtsbaum.

Wenn kein konkretes Datum für das Inkrafttreten im Gesetz genannt wird, gilt unseres Wissens nach eine 14-Tage-Regel, nach der das Gesetz gültig wird.


Wer ist betroffen?

Unternehmen ab 50 Mitarbeiter sollten eine Betroffenheitsprüfung vornehmen:
BSI NIS2-Betroffenheitsprüfung

Machen Sie sich – wenn Ihr Unternehmen von den neuen Regeln betroffen ist – mit dem Prinzip der Risikoanalyse vertraut. Wir unterstützen Sie dabei gerne.


Umsetzungsschritte

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist.
  2. Interne Zuständigkeiten und Prozesse festlegen.
  3. Gap-Analyse der bestehenden Sicherheitsorganisation durchführen.
  4. Melde- und Schulungspflichten organisatorisch vorbereiten.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einordnung und Umsetzung der neuen Anforderungen.


Fragen?

Für unsere Mandanten haben wir ein umfangreiches Informationsdokument im BK6 der Dokumentenablage innerhalb des Dokumentationsportals bereitgestellt. Darin gehen wir tiefer ins Detail und machen auch erste Überlegungen, wie mit Verbundunternehmen in Bezug auf die NIS2-Betroffenheit umzugehen ist.

Ansonsten stehe ich Ihnen bei Rückfragen wie immer gerne zur Verfügung.

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